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Hauptuntersuchung § 29 StVZO + AU
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Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO + AU

Alle zwei Jahre verlangt die Gesetzgebung eine Vorführung Ihres
Fahrzeuges bei einer der Prüfstellen z.b. TÜV / DEKRA / GTÜ.

Dort wird Ihr Fahrzeug einer technischen Prüfung unterzogen.

Diese Vorbereitung sowie die Abnahme erledigen wir für Sie.
Ebenfalls die erforderliche AU / Abgasprüfung wird von uns
vorgenommen.